Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof müssen Unternehmen die Arbeitszeit Ihrer Angestellten komplett erfassen, d.h. der Arbeitgeber muss künftig genau protokollieren wie lange seine Arbeitnehmer arbeiten. Es muss genau erfasst werden, wann mit der Arbeit begonnen und beendet wird, egal ob im Büro oder von zu Hause aus.
Der EuGH sagt: Nur so könne man sicherstellen, dass sich ein Arbeitgeber an die Vorschriften hält, die die Arbeitnehmer schützen sollen. Schon heute ist vorgeschrieben, dass ein Arbeitnehmer pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten darf, wobei für Führungskräfte Ausnahmen gelten. Außerdem muss ein Arbeitnehmer zwischen zwei Arbeitstagen mindestens elf Stunden Pause machen können.